Kapitel 8.3 Verschiedene Vorschriften, die von der Fahrzeugbesatzung zu beachten sind

8.3.1 Fahrgste

Abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung drfen Fahrgste in Befrderungseinheiten mit gefhrlichen Gtern nicht befrdert werden.


8.3.2 Gebrauch der Feuerlschgerte

Die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung mssen mit der Bedienung der Feuerlschgerte vertraut sein.


8.3.3 Verbot der ffnung von Versandstcken

Das ffnen eines Versandstcks mit gefhrlichen Gtern durch den Fahrzeugfhrer oder Beifahrer ist verboten.


8.3.4 Tragbare Beleuchtungsgerte

Die verwendeten tragbaren Beleuchtungsgerte drfen keine Oberflche aus Metall haben, durch die Funken erzeugt werden knnten.


8.3.5 Rauchverbot

Whrend der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nhe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch fr die Verwendung elektronischer Zigaretten und hnlicher Gerte.


8.3.6 Betrieb des Motors whrend des Beladens oder Entladens

Abgesehen von den Fllen, in denen der Motor zum Betrieb von Pumpen oder anderen fr das Beladen oder Entladen des Fahrzeugs erforderlichen Einrichtungen bentigt wird und die Rechtsvorschriften des Staates, in dem sich das Fahrzeug befindet, diese Verwendung gestatten, muss der Motor whrend der Belade- und Entladevorgnge abgestellt sein.


8.3.7 Verwendung der Feststellbremse und von Unterlegkeilen

Fahrzeuge mit gefhrlichen Gtern drfen nur mit angezogener Feststellbremse halten oder parken. Anhnger ohne Bremseinrichtungen mssen durch die Verwendung mindestens eines in Unterabschnitt 8.1.5.2 beschriebenen Unterlegkeils gegen Wegrollen gesichert werden.


8.3.8 Verwendung von elektrischen Anschlussverbindungen

Bei Befrderungseinheiten, die mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerstet sind und aus einem Kraftfahrzeug und einem Anhnger mit einer hchsten Masse von mehr als 3,5 Tonnen bestehen, mssen die elektrischen Anschlussverbindungen gem Absatz 9.2.2.6.3 das Zugfahrzeug und den Anhnger whrend der Befrderung ununterbrochen verbinden.